Nach wie vor unterstützen wir Entscheidung der DB Netz AG, mit der Antrags-Variante IV ins Raumordnungsverfahren bzw. in eine spätere Planfeststellung zu gehen.
Die BI beschäftigt sich derzeit mit der Sichtung der Unterlagen zum Raumordnungsverfahren, die seit Anfang Juni auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel, sowie den betroffenen Kommunen und Landkreisen, für jedermann einsehbar sind. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung des Raumordnungsverfahrens, haben damit alle betroffenen Bürger bis 30.09.20 die Möglichkeit, beim jeweiligen Regierungspräsidium, zum Inhalt der Unterlagen eine persönliche Stellungnahme abzugeben.
Uns erreichen derzeit viele Anfragen von besorgten Bürgerinnen und Bürgern, die dachten, die Variante VII sei gänzlich vom Tisch. Dies ist aber leider, Stand heute, nicht der Fall. Variante VII ist zu Variante IV umwelttechnisch nahezu gleichwertig, so das Ergebnis der DB Netz AG zum Start des Raumordnungsverfahrens.
Im 19. Dialogforum der DB Netz AG am 04.05.20, hat das Regierungspräsidium, vertreten durch Frau Mechthild Sander, deutlich gemacht, dass die Behörde lediglich auf Basis der im ROV vorliegenden Unterlagen der DB Netz AG prüfe, ob eine der beiden Varianten IV oder VII einen Vorteil in Bezug auf schützenswerte Umweltfaktoren hat.
Diese sind z.B. Natura 2000 oder Grundwasservorkommen. Des Weiteren wird geprüft, ob Bauausgleichsflächen ausreichend berücksichtigt werden bzw. ob überhaupt eine der beiden Varianten genehmigungsfähig ist.
Was die Behörde im Raumordnungsverfahren NICHT prüft, sind wirtschaftliche oder bahnbetriebliche Vor- oder Nachteile. Auch die Lärmbelastung in der Bauphase und im anschließenden Bahnbetrieb ist nicht Teil der Prüfung im ROV.
Viele Bürgerinnen und Bürger in Wächtersbach sind insbesondere wegen der starken
Belastungen während der langjährigen Bauphase beunruhigt.
Nachweislich, so auch das Ergebnis der DB Netz AG, zeigt gerade die Variante IV deutliche Vorteile in der Baulogistik, da durch direkte An- und Abfahrtswege zur BAB66, die Anwohner Wächtersbachs deutlich weniger belastet würden, als vergleichsweise bei Variante VII. Auch ein höherfrequenter und vor allem pünktlicher Nahverkehr zwischen Wächtersbach und dem Rhein-Main-Gebiet ist mit Variante IV deutlich besser umsetzbar, da diese durch den Knotenpunkt Schlüchtern führt und dadurch Verspätungen effektiver ausgeglichen werden können.
Die mögliche Teilinbetriebnahme von Variante IV ist ein weiterer deutlicher Vorteil für die Pendler und Bürger der Region.
Die Baukosten der Variante IV fallen mit rund 368 Millionen € deutlich niedriger aus als die der Variante VII, was den Steuerzahler erheblich entlastet. Außerdem beträgt die Bauzeit Variante VII ca. 3 Jahre länger, was eine unnötige Mehrbelastung die betroffenen Bürgerinnen und Bürger wäre.
Viele dieser Faktoren, die für viele Wächtersbacher Bürger entscheidend sind, werden im Raumordnungsverfahren nicht berücksichtigt. Die Bürgerinitiative BI Bahnausbau Wächtersbach ist jedoch davon überzeugt, dass bei der Gesamtplanung und der finalen
Entscheidung zu Gunsten einer der beiden Varianten, alle Argumente miteinbezogen werden. Sonst wären der zurückliegende transparente Planungsprozess der DB Netz AG und die Bürgerbeteiligung im Dialogforum der letzten 4 Jahre umsonst gewesen. Nicht nur die DB Netz AG, sondern auch der BI Verbund Bahnausbau Main-Kinzig sowie die betroffenen Kommunen Gelnhausen, Biebergemünd, Bad Orb, Brachttal und Wächtersbach haben bereits 2018 in der Wächtersbacher Erklärung ein klares Statement für Variante IV abgegeben. Jetzt bleibt abzuwarten, wie das Regierungspräsidium die Vollständigkeit der Unterlagen bewertet. Auch wenn wir bis jetzt davon ausgehen, dass die Unterlagen vollständig und aussagekräftig sind und die DB Netz AG wie geplant mit der Variante IV in die Planfeststellung gehen kann, sollten betroffene Bürger ihr Recht zur Stellungnahme nutzen.
Die Bürgerinitiative wird noch vor Ende der Bürgerbeteiligung im ROV eine Zusammenfassung aller Argumente zur Verfügung stellen, die für die Entscheidung der DB
Netz AG und Variante IV als Antragsvariante sprechen.
Von Beginn an war es das erklärte Ziel der Bürgerinitiative, BI Bahnausbau Wächtersbach, sich für eine Variante einzusetzen, die die geringsten Belastungen für Wächtersbach und die betroffenen Ortsteile mit sich bringt.
Dieses Bestreben besteht nach wie vor, auch wenn es ruhiger geworden ist.