Stellungnahme zum Planungsstand Januar2018

Vergangene Woche tagte die Arbeitsgruppe „Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens“ der DB Netze AG zum Projekt der Aus-/Neubaustrecke Hanau–Würzburg/Fulda bereits zum 13. Mal. Doch wie so oft fuhren die Vertreter der Bürgerinitiativen Bahnausbau Wächtersbach (BI-W) und Pro BrachtTal nach der Sitzung enttäuscht nach Hause. Erneut wurde nicht auf die von vielen Bürgerinnen und Bürgern, weiteren Bürgerinitiativen sowie dem Kreistag des Main-Kinzig Kreises geforderte Einbeziehung der Ausbauvariante der Bestandsstrecke (Variante VIII) ins Prüfverfahren eingegangen. Auch das lange erwartete Schallgutachten, das die Lärmbelastung der betroffenen Bürger an Neu- und Ausbaustrecke darstellen soll, fand nur in Ansätzen und äußerst grob Anwendung auf die sieben (mit Kombinationsvarianten dreizehn) von der Bahn in der Auswahl befindlichen Streckenvarianten.

Das Schallgutachten und damit die exakte Berechnung des Schienenverkehrslärms ist ein zentrales Element des „Schutzgutes Mensch“, eines von sieben so genannten Schutzgütern, das zur Bewertung der in Prüfung befindlichen Varianten herangezogen wird. Auf Basis der veralteten Zugzahlenprognose für 2025, mit Daten des Bundesverkehrsministeriums, die man bis 2010 erhob, erstellte die Bahn nun eine vorläufige Prognose der Lärmbelastung. Sobald die seit einem Jahr überfälligen Zahlen der Prognose für 2030 vorliegen, sollen die Werte noch einmal neu berechnet werden.

Man könnte jetzt meinen, dass damit – wegen der Lärmbelastung für die Menschen – bestimmte Varianten aus dem Rennen sind. Da das Schutzgut Mensch für die Entscheidung der finalen Strecke aber nicht zwingend höher  gewichtet wird als beispielsweise die Wirtschaftlichkeit, bringt die gezeigte und vor allem vorläufige Berechnung keinerlei Aufschlüsse.

Die Bahn betont in letzter Zeit immer wieder, es handele sich zurzeit noch um Trassen-Korridore. D.h., der tatsächliche Verlauf der Gleise kann noch um bis zu 500m nach rechts oder links abweichen. Dementsprechend, da sind wir und unsere befreundeten BI einig, müsste die Schallbetrachtung pro Abschnitt für mehrere Szenarien angewendet werden, um für die Trassenbewertung aussagekräftig zu sein. Ein weiterer Grund, das „transparente Verfahren“ anzuzweifeln.

Im Rahmen der Arbeitsgruppensitzung erklärte die Bahn, es werde im Suchraum insgesamt leiser, egal welche Variante gewählt werde. Dies ist natürlich auch auf die gesetzliche Verpflichtung zu „leisen Bremsen“ zurückzuführen, die spätestens ab 2030 von allen Güterzügen verwendet werden müssen. Nicht erwähnt wird jedoch, dass eine Neubaustrecke abseits bestehender Verkehrswege, wie bspw. durch Vogelsberg oder Spessart überhaupt erst Bahnlärm in diese Regionen bringt. Zumal durch „Verkehrslenkung“ vor allem nächtlicher Güterverkehr auf die Neubaustrecke verlagert werden soll.

Dabei fließen die enorm großen Baustellen, die die unberührten Gebiete über Jahre zerpflügen und mit zigtausenden von LKWs versorgt werden müssen, nur „untergeordnet“ (Zitat DB Netz AG) in die Variantenbewertung ein. „Wer zahlt am Ende für Gesundheitsschäden durch 24 Stunden Baustellenlärm, für kaputte Gemeindestraßen und für den Naturverlust, wenn schützenswerte Tiere umgesiedelt wurden? – Zurück bleibt der Mensch.“ schloss ein Teilnehmer die BI-Runde, die vergangene Woche tagte.

Wir begrüßen ausdrücklich die vom Kreistag beschlossene Einbringung von Finanzmitteln für Gutachten und Rechtsmittel in den Kreishaushalt 2018, um die Handlungsfähigkeit des Kreises zu gewährleisten – Man sollte sich auf Grund der aus anderen Bahnprojekten nicht allein auf die Gutachten der DB-Planungsbüros verlassen.

Wir unterstützen auch die durch Pro Wächtersbach getroffene Aussage zum vollumfänglichen Schallschutz an der Bestandsstrecke, ist diese doch eine wesentliche Forderung der „Wächtersbacher Erklärung“ aus dem Sommer 2017, die wir gemeinsam mit anderen BI und Gemeinden aufgesetzt haben.  Eine Allianz fast aller Bürgerinitiativen und Bürgermeister des MKK forderte seinerzeit neben modernstem Schallschutz an der Neubau-, wie an der Bestandsstrecke, ein echtes transparentes Verfahren zur Untersuchung aller möglichen Trassenvarianten. Dazu gehört für die Unterzeichner der Erklärung auch die durchgehende Untersuchung der Ausbauvariante VIII, die laut Meinung der BIs nach wie vor nicht stattfindet. Gerade deshalb sind wir froh, dass die Politiker ihre Verantwortung wahrnehmen und sich dafür rüsten, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Kreis zu vertreten.

Im vergangenen Sommer 2017 hatten wir in nur  2 Wochen knapp 1000 Unterschriften allein im Raum Wächtersbach gesammelt, und diese zusammen mit weiteren 3100 Unterschriften, größtenteils aus dem Brachttal, an den Staatssekretär im Verkehrsministerium, Rainer Bomba, überreicht. Bomba stellte beim Termin mit den beteiligten Bürgerinitiativen aus dem MKK und dem Landkreis Fulda klar, dass die Bedürfnisse der Bürger im Vordergrund stehen müssen. Dieses gilt es aus unserer Sicht  zu wahren.

 

 

 

 

 


 

One Reply to “Stellungnahme zum Planungsstand Januar2018”

  1. Die Gutachten werden doch von der Bahn in Auftrag und an unabhängige Ingenieurbüros gegeben oder nicht? Mir wäre es neu, dass die DB die Gutachten selbst erstellt…
    Wäre ja so wie wenn ich mir selbst eine Genehmigung ausstelle 😀

    Was waren das für Unterschriften die Sie gesammelt haben (letzter Absatz)? Sie meinen aber nicht folgendes oder https://www.openpetition.de/petition/online/konsequenter-ausbau-des-laermschutzes-an-bahntrassen-jetzt oder?

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